Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter http://www.lidia-hessen.de veröffentlichten Website der Hessischen Ministerin für Digitale Strategie und Entwicklung.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Dezember 2021 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
a) Beschreibung
Feedback-Mechanismus fehlt (Formular zum Melden von Barrieren auf der Seite)
b) Maßnahmen
Für das Jahr 2022 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.
c) Zeitplan
Siehe b.
d.) Barrierefreie Alternative
Verwendung der Suche oder des Kontakt-Formulars (https://www.lidia-hessen.de/kontakt/). Beides könnte zum Melden von Barrieren auf der Seite verwendet werden.
Barriere 2:
a) Beschreibung
Die einzelnen Projektbeschreibungen sind in schwerer Sprache geschrieben.
b) Maßnahmen
Für das Jahr 2022 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barrierefreie Umsetzung der Webseite.
c) Zeitplan
Siehe b
d) Barrierefreie Alternative
Es gibt eine Seite mit der Beschreibung der Webseite in leichter Sprache. Diese ist über den folgenden Link auffindbar: https://www.lidia-hessen.de/leichte-sprache/
Barriere 3:
a) Beschreibung
Bilder des Bildersliders auf der Startseite nicht ausreichend beschrieben
b) Maßnahmen
Für das Jahr 2022 sind umfangreiche technische und redaktionelle Anpassungsmaßnahmen vorgesehen. Dazu gehört die vollständige barriererfeie Umsetzung der Webseite.
c) Zeitplan
Siehe b.
d) Barrierefreie Alternative
Kontaktaufnahme über kontakt@lidia-hessen.de
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine
unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Teilbereich:
a) Beschreibung
Die auf der Webseite bereitgestellten .pdf-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Gleiches gilt für Videos (Untertitelung). Zudem sind nicht alle Inhalte in leichter Sprache verfügbar.
b) Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt.
Die notwendigen Ressourcen für die barrierefreien Webseiten wurden für die technische und redaktionelle Komplettüberarbeitung der Webseiten des Landes im Jahr 2022 eingeplant.
c) Barrierefreie Alternative
Verwendung des Kontaktformulars kontakt@lidia-hessen.de
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 28.12.2021 erstellt.
Geplante Maßnahmen
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind geplant:
Die umfassende technische und redaktionelle Anpassung der Webseite im Jahr 2022.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, bereits realisiert:
- Eine barrierefreie Navigation durch die Elemente der Webseite ist möglich
- Inhalte sind wohlstrukturiert und maschinenlesbar abgelegt
- Alternativbeschreibungen für Medienangebote können redaktionell angegeben werden
- In der Farbgestaltung wurden Vorgaben bezüglich Textgrößen und Kontrastwerte beachtet
- Der Skalierungsfaktor der Webseite ist individuell über den Browser wählbar
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung
der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen
sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Hessische Staatskanzlei
Abteilung Information / Frau Wilbert
Telefon:+49(0)611 - 32 11 3693
E-Mail: neuemedien@stk.hessen.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Neuen Bäue 2
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de